Unterstützungspflege nach §37 Abs. 1a SGB V
Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in der Regel bis zu vier Wochen, sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann.