Betreuung
Pflegebedürftige, die Im Alltag erheblich eingeschränkt sind und noch zusätzliche Betreuung benötigen, können zusätzliche Pflegeleistungen beantragen (SGB XI §45b). Hierzu zählen zum Beispiel Menschen, die an Demenz erkrankt sind oder eine geistiges Defizit haben. Diese Leistungen gehen über die Grundpflege hinaus und dienen zur Unterstützung im täglichen Leben und zur Entlastung der Angehörigen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen können auch von pflegebedürftigen Menschen beantragt werden, die noch keine Pflegeeinstufung haben.