Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI
Natürlich kommt unsere Pflegefachkraft auch zu Ihnen, um Beratungsbesuche im Rahmen der Geldleistung nach dem Pflegeversicherungsgesetz durchzuführen.
Natürlich kommt unsere Pflegefachkraft auch zu Ihnen, um Beratungsbesuche im Rahmen der Geldleistung nach dem Pflegeversicherungsgesetz durchzuführen.